O&P BID & HID
O & P BID & HID – Aufwertung der Städte durch private Initiativen
In städtischen Bereichen ergibt sich für Grundeigentümer oft das Bedürfnis nach Modernisierung und Weiterentwicklung ihres Quartiers, ohne auf das Handeln des Staates warten zu müssen. Missstände, die sich aus Jahren des Stillstandes ergeben, führen zu Kaufkraftabzug, unsichere Wohnqualität und Einbußen beim Grundstückswert. Hier stellt die Schaffung eines Innovationsbereichs (BID-Business Improvement District bzw. HID-Housing Improvement District) ein hervorragendes Instrument zur kurzfristigen und erfolgreichen Realisierung der Quartiersauflebung dar.
Modernisierungsmaßnahmen können im Bereich von Einzelhandels-/Dienstleistungszentren durch die Verschönerung des Straßenbildes, die Sicherstellung der Straßenreinigung, die Schaffung von Sicherheitsdiensten sowie eines Leerstandsbestandsmanagements erfolgen. In Wohnquartieren kommen die Verschönerung des Straßenbildes, die Sicherstellung der Sauberkeit und Sicherheit des Gebiets, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im sozialen Bereich in Betracht.
Die im Quartier durchzuführenden Maßnahmen, ihren Zeitpunkt und die Kosten legen die Grundeigentümer der Grundstücke im Innovationsbereich selbst fest. Sie sind nicht darauf angewiesen, die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuwarten. Ein Bebauungsplan schafft allein Rahmenbedingungen. Hingegen werden die konkret durchzuführenden Maßnahmen in einem Innovationsbereich verbindlich festgelegt. Im Gegensatz zu einer bloßen Interessengemeinschaft begleitet der Staat diese Initiative. Er fordert die von den Grundeigentümern zu zahlenden Abgaben hoheitlich ein. Die Finanzierung der vorgesehenen Schritte ist sichergestellt.
Beratung der planenden Grundeigentümer und des Aufgabenträgers
O & P BID & HID ermöglicht die Realisierung und sichere Umsetzung der Innovationsmaßnahmen. Im ersten Schritt schließen sich Grundeigentümer zusammen und verständigen sich auf einen Aufgabenträger, der die Arbeiten durchführen bzw. organisieren soll. Bereits hier steht O & P BID & HID beratend zur Verfügung. Dies gilt etwa für die Festlegung der Gebietsgrenzen sowie die Erstellung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts. Die förmliche Antragstellung zur Einrichtung eines BID/HID wird vorbereitet. Regelmäßig initiiert O & P BID & HID auch eine öffentliche Diskussion vor Antragstellung. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Einschätzung der Zustimmungschancen der Grundstückseigentümer und wird auf Kritikpunkte eingegangen. Wird der Antrag auf Einrichtung des BID/HID vom Bezirksamt angenommen, wird die vom Aufgabenträger vorzunehmende Information der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Grundeigentümer vorbereitet. Kommt ein öffentlicher Erörterungstermin zustande, steht O & P BID & HID dem Aufgabenträger beratend zur Verfügung. Auch nach Zustandekommen des Innovationsbereichs erteilt O & P BID & HID rechtlichen Rat. Die Umsetzung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes wird begleitet.
Beratung betroffener Grundeigentümer
Nicht jeder Grundeigentümer profitiert im gleichen Maße von einem Innovationsbereich. Ob die vorgesehenen Maßnahmen für das jeweilige Grundstück sinnvoll sind, hängt von dessen räumlicher Lage und Nutzung ab. Bereits während der ersten Information über die beabsichtigte Schaffung eines Innovationsbereichs vertritt O & P BID & HID daher auch die Interessen des negativ betroffenen Grundeigentümers. Im Anhörungsverfahren wird für ihn verbindlich Stellung genommen. Die vom Grundeigentümer zu zahlende Abgabe wird auf ihr Kosten-/Nutzenverhältnis hin überprüft. Erforderlich werdende Rechtsmittel werden eingeleitet. Die Schaffung eines Innovationsbereichs kann nicht zugunsten der einen und zulasten der anderen Grundeigentümer erfolgen.
O & P BID & HID stellt die Berücksichtigung Ihrer Interessen -von der Planung bis zur Fertigstellung der Innovationsmaßnahmen- sicher, gleich ob Sie Initiator oder ein von den Maßnahmen betroffener Grundeigentümer sind.

