Das O & P Gewerberecht ermöglicht Ihnen neue Wege zu Ihrem Ziel
Sie wollen ein genehmigungspflichtiges Gewerbe betreiben, erhalten aber von der Genehmigungsbehörde keine Erlaubnis? Sie suchen den richtigen Standort für Ihr Gewerbe, die Verwaltung versucht jedoch Ihren Anspruch auf die Genehmigung zu verhindern? Ihrem Gewerbebetrieb droht die Schließung, Ihnen werden nachträgliche kostenintensive Auflagen erteilt, öffentlich-rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen stehen an – was nun?
Wir sind seit Jahren auf dem Gebiet des Gewerberechts tätig und setzen mit unserer Expertise erfolgreich Ihre Interessen als Unternehmen gegenüber der Verwaltung durch. Wir beraten Sie bei der Planung und Realisierung von Standorten von Gewerbe- und Handwerksbetrieben, aber auch von Entertainment-Centern, Discotheken, Gaststätten, Bars und „sonstigen” Gewerbebetrieben und Vergnügungsstätten aller Art. Zudem setzten wir uns für Ihre Interessen bei Erlass von Nutzungsuntersagungen und bei der Abwehr drohender oder bereits eingeleiteter Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Peter Oberthür »»»

