Um nicht nur punktuell im Zuge der Vertragsgestaltung zu beraten, sondern auch dessen Durchführung juristisch weitestgehend zu gewähren, bieten wir das „O & P Bauprojektmanagement“ an.

Dieses „Produkt“ basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Projektsteuerer, Architekt und Juristen. Es soll gewährleisten, dass für den Bauherren – bei vernünftigen Beratungskosten -  höchste Sicherheit im technischen, zeitlichen aber auch juristischen Bereich hergestellt wird.

Folgende Leistungen sind grundsätzlich vorgesehen und werden speziell auf das vorgesehene Bauprojekt abgestimmt:

1. Grundlagenermittlung

Hier werden die Bauherrenwünsche erfasst und speziell auf die anstehende Baumaßnahme mit Blick auf juristische Risiken durchleuchtet.

2. Vertragsgestaltung

Die im Zuge der Grundlagenermittlung eruierten Bauherrenwünsche und juristischen Risiken werden in die unterschiedlichen Vertragswerke integriert, wobei eine Beratung dahingehend erfolgt, welche Verträge überhaupt abzuschließen sind und aufeinander angepasst werden sollten (GU-Vertrag, Architektenvertrag, Projektsteuerervertrag, Ingenieurverträge, Sonderfachleute im Übrigen).

3. Präsentation und Einführung in den Vertrag

Der oder die Verträge werden sodann in einer mehrstündigen Präsentation dem Bauherren und den auf seiner Seite stehenden Planern und Ingenieuren einschließlich den Projektsteuerern vorgestellt. Damit soll verhindert werden, dass zwar ein „guter Vertrag“ in der Welt und unterzeichnet ist, dieser aber von den Beteiligten nicht oder nicht rechtzeitig gelesen oder verinnerlicht wird. Deswegen werden dort die einzelnen Klauseln kurz vorgestellt.

4. Begleitende Beratung

In enger Abstimmung mit Architekten und Projektsteuerern wird ein „Projekthandbuch“ auf den jeweiligen Vertrag abgestimmt. Dort sind bestimmte bautypische Situationen beschrieben und es werden Musterschreiben zur Seite gestellt, wie sich der Architekt / Projektsteuerer im Namen des Bauherren verhalten soll und kann. Die Anwälte bleiben im Bauprojektmanagement integriert, beispielsweise durch telefonische Abstimmung, ob das vom Architekten / Projektsteuerer gewählte Musterschreiben auch auf die jeweilige Situation zutrifft und/oder ggf. wie angepasst werden muss.

5. Abnahmebegleitung

Wichtigste Schnittstelle für den Bauherren ist der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme. Zu diesem Zeitpunkt wird der Vergütungsanspruch des Unternehmers im Regelfall fällig, schlägt die Beweislast zu Ungunsten des Bauherren auf diesen über, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Bauherren über und beginnen die Gewährleistungsfristen zu laufen. Da der Begriff des Mangels zunächst einmal ein Rechtsbegriff ist, der durch technische Sachverhalte ausgefüllt wird, ist die Verweigerung der Abnahme wegen „wesentlicher Mängel“ trotz aller Vorteile für den Bauherren auch mit juristischen Risiken verbunden. Die Entscheidung, ob eine Abnahme erklärt werden kann, ggf. ganz oder zum Teil verweigert werden müsste, soll daher im Zuge der Abnahmebegehung gemeinsam mit den Rechtsanwälten entschieden werden.

6. Vermeidung von Prozessen

Das O & P Bauprojektmanagement bezweckt auch die Vermeidung langwieriger juristischer Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Gemeinsam mit Architekten und Projektsteuerern kann häufig schon während des Bauablaufs durch Zwischenvereinbarungen verhindert werden, dass am Schluss unvorhergesehene Nachforderungen auf den Bauherren zukommen. In diesem Sinne stellt das O & P Baumanagement ein sicheres Instrument für den Bauherren dar, das aber ohne Projektsteuerung und Architekt nicht umgesetzt werden kann.

7. Honorar

Die Kosten liegen im Regelfall bei 1% des voraussichtlichen Bauvolumens, mindestens € 50.000,00. Die Laufzeit beträgt 12 Monate. In diesen Kosten sind sämtliche Aufwendungen der Rechtsanwälte enthalten, wobei ein Bearbeitungsbedarf von 15 Stunden monatlich für die Anwälte kalkuliert ist. Nicht enthalten sind ferner gerichtliche Auseinandersetzungen, sollten diese notwendig werden.