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O & P Oberthür & Partner ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Gebiet des öffentlichen und privaten Bau- und Immobilienrechts spezialisiert hat.
Als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen bieten wir unseren Klienten ein Team von hoch motivierten Anwälten, die neben herausragender juristischer Qualifikation auch über große praktische Erfahrung auf ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern verfügen. Unser vorrangiges Ziel besteht darin, Ihre Probleme kompetent und ergebnisorientiert zu analysieren und zu lösen.
Sie dürfen dabei nicht nur auf das Leistungspotential einer der führenden Baurechtskanzleien Deutschlands vertrauen, sondern auch auf eine von Beweglichkeit und Ideenreichtum geprägte mittelständische Unternehmensphilosophie.
O & P – mit uns können Sie bauen!
Die Wirtschaft kennt keinen Stillstand. Jeder Unternehmer will handeln und investieren. Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle Hindernisse und Widerstände bei der Entwicklung und Verwirklichung eines Bauvorhabens zu beseitigen, damit Investitionen am Standort Deutschland erfolgreich realisiert werden können.
Das gängige Szenario:
Ein Grundstück soll mit einem Wohn- oder Geschäftshaus bebaut werden. Zunächst wird ein Projektentwickler mit der Vorplanung beauftragt; er eruiert die planungsrechtlichen Grundlagen in den spärlichen Sprechzeiten des Bauamtes. Nach der ersten Abstimmung mit der Behörde reicht der Bauherr einen Bauantrag ein. Der Antrag durchläuft das hochkomplizierte und sensible System der Behörden- und Nachbarbeteiligung sowie der politischen Gremien. Zumeist gibt es im Anschluss weiteren Diskussionsbedarf, weil man sich dort "etwas anderes" vorstellt, das Bauvorhaben zu groß, zu klein, zu hoch, zu flach, zu breit, zu schmal etc. ist, die Dachform nicht genehm oder die Vorgartengestaltung dem Naturschutzreferat zu wenig naturnah ausgeprägt ist. Es ergeht nach zähen, monatelangen Verhandlungen ein ablehnender Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wird. Der Widerspruchsausschuss - ebenfalls innerhalb der Behörde angesiedelt - entscheidet nach ca. einem 3/4 Jahr erwartungsgemäß zu Ungunsten des Antragstellers, woraufhin dieser das Verwaltungsgericht bemüht, welches ihm dann nach weiteren 1,5 Jahren Baurecht gewährt.
Sollten der Bauherr und die finanzierende Bank dann noch das notwendige Durchhaltevermögen besitzen, wird ein Architekturbüro sowie ein Generalunternehmer oder einzelne Gewerke mit der Umsetzung der Pläne beauftragt, wobei weitere Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen auftreten können. Der Generalunternehmer fordert sofort eine Sicherheit in Höhe der Auftragssumme und droht mit einer Belastung des Grundstücks - gearbeitet hat er bis dahin noch nicht. Der Architekt kommt auf die Idee, statt seines vereinbarten Pauschalhonorars eine Vergütung nach der HOAI zu verlangen, die deutlich höher ausfällt. Bei der Schlussbegehung zeigt sich eine derart hohe Anzahl von Mängeln, dass die Abnahme versagt werden muss. Die Schlussrechnung weist nicht beauftragte Nachträge aus, vor allem eine Vergütung für "gestörten Bauablauf" in exorbitanter Höhe.
Die für die Ausführung und Gewährleistung bürgende Bank verweigert die Auszahlung der Bürgschaftssumme, weil die Sicherheitsleistung nicht wirksam vereinbart sein soll. Sodann wird der Bauunternehmer insolvent.
So macht Bauen "Spaß"!
Selbst wenn nur eines der so eben skizzierten Probleme auftritt, können hierdurch erhebliche Verzögerungen entstehen oder finanzielle Engpässe auftreten. Auch jahrelange Streitereien mit den Behörden, Handwerkern und Architekten sind dann unvermeidbar.
Mit O & P stehen Ihnen qualifizierte Anwälte zur Verfügung, die durchweg auf das öffentliche und private Bau- und Immobilienrecht spezialisiert sind. O & P hat es sich zur Aufgabe gemacht, den am Bau Beteiligten beim Durchlaufen der Stadien eines Bauvorhabens zur Seite zu stehen und ihre Belange zielorientiert durchzusetzen.
Sprechen Sie uns an!
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