Als der Kanzleigründer Dr. Peter Oberthür im Jahre 1983 nach fünfjähriger Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg das Baurechtsamt der Baubehörde verließ, um sich als Rechtsanwalt selbstständig zu machen, nahm er nicht nur eine zusätzliche Ausbildung und Erfahrung als Verwaltungsjurist mit, sondern auch die Erkenntnis, dass für die Bürger ein großer anwaltlicher Beratungs- und Vertretungsbedarf gegenüber Ämtern und Behörden bestand. Selbst international tätige Investoren und erfahrene Bauunternehmer suchen anwaltliche Kompetenz, um ihre Wünsche und Interessen gegenüber den Ämtern und Behörden rechtlich begründen und durchsetzen zu können. Dies war nur möglich, wenn man den Juristen und Technikern auf Seiten der staatlichen Behörden, die jahrelang ausschließlich mit Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts befasst waren, mit gleichem Wissen und Erfahrungsstand gegenüber treten konnte.

Von Anfang an spezialisierte sich die Kanzlei O & P Oberthür & Partner auf die Vertretung privater Bürger und Unternehmen gegenüber Behörden, Gemeinden, Städten und Ministerien. Dass diese grundlegende Entscheidung richtig war, belegt die Tatsache, dass die Kanzlei O & P Oberthür & Partner anwaltlich viele Projekte vom Mehrfamilienhaus bis zum Großprojekt begleitet hat und zur Realisierung mit beitragen konnte.

In den letzten 10 Jahren wurde ein zusätzlicher Schwerpunkt im Bereich des privaten Bau- und Immobilienrechts geschaffen, da die Mandantschaft zunehmend ihr Projekt durch eine einzige Anwaltskanzlei betreuen lassen wollte, und zwar von der Planung über die Baugenehmigungsphase bis hin zur rechtlichen Bau- und Objektbetreuung. Dies brachte es mit sich, dass der zweite Schwerpunkt der Kanzlei inzwischen auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts, des Vergabe- und Architektenrechts mit seinen Bezügen zum Wohnungseigentums- und gewerblichen Mietrecht liegt.