Ist Ihr Gebäude "ESG-Fit"? - Oberthür & Partner

Ist Ihr Gebäude "ESG-Fit"?

E (Environmental) S (Social) G (Governance) – neue Herausforderungen und Chancen für Finanzmarkteilnehmer, Projektentwickler und Eigentümer im Zusammenhang mit der EU-Taxonomieverordnung:

  • Am 10.03.2021 ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation („Offenlegungsverordnung“) in Kraft getreten. Das Reporting von Nachhaltigkeitskriterien ist seitdem insbesondere für Verwalter alternativer Investmentfonds, Kreditinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) verpflichtend geworden.
  • Im April 2020 hat die Europäische Kommission die finalen Entwürfe zu den technischen Evaluierungskriterien der Taxonomieverordnung veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere Neubauten, die Sanierung von Bestandsimmobilien, einzelne Sanierungsmaßnahmen sowie den Erwerb und das Eigentum an Gebäuden.

 

Folgende Anforderungen gelten demnächst:

  • Bis 31.12.2020 errichtete Gebäude müssen die Anforderungen an Energieeffizienz erfüllen;
  • Ab 01.01.2021 errichtete Gebäude müssen sämtliche Vorgaben für Neubauten erfüllen.

 

➔ Wir prüfen und optimieren Ihr Investment, Vorhaben oder Bestandsgebäude im Hinblick auf „grüne“ Nachhaltigkeitskriterien.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Henning Bunte, Rechtsanwältin Sabine Sievers