Baurechtsbrief I 2022 - Oberthür & Partner

Baurechtsbrief I 2022

Darf die Bundesregierung überfallartig Ihre Förderprogramme für Immobilien ohne Vorankündigung einstellen?
Habe ich als Bauherr einen Anspruch auf Vertrauensschutz?
Kann ich die verweigerte Förderung einstellen?
Was ist mit meinem vergeblichen Planungsaufwand und dem Zeitverlust, wenn ich am Ende die Förderung doch nicht bekomme?

Alles Fragen, die Sie sich als Immobilienunternehmen in den letzten Tagen gestellt haben werden. Wir hatten jedenfalls diese Fragen und haben für Sie versucht, schnell klare Antworten zu finden. Das erfreuliche Ergebnis:
„Ja, es gibt unter bestimmten Umständen einen rechtlichen Anspruch auf Förderung oder auf Aufwendungsersatz.“
Diese haben wir in unserem Baurechtsbrief I 2022 zusammengefasst, den wir Ihnen im Anhang zur Verfügung stellen.