Die Fachanweisung 01/2013 „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ ist außer Kraft getreten. An die Stelle der Fachanweisung tritt der Bauprüfdienst BPD 2022-2 „Mobilitätsnachweis“ (↗).
Er enthält u.a. in der Anlage 1 die geänderten Bemessungswerte für die Anzahl notwendiger Stellplätze und notwendiger Fahrradplätze für alle Nutzungsarten und in Anlage 4 ein Formblatt für den jeweiligen Mobilitätsnachweis. Mit diesem kann die Untergrenze an notwendigen Stellplätzen auf Grundlage eines individuellen Mobilitätskonzeptes unterschritten werden, beispielsweise wenn das Vorhaben in der Nähe einer ÖPNV-Einrichtung liegt, wenn Carsharing angeboten wird oder besonders nutzerfreundliche Fahrradplätze geschaffen werden.