Bürgerschaft beschließt umfassende Neufassung der Hamburger Bauordnung - Oberthür & Partner

Bürgerschaft beschließt umfassende Neufassung der Hamburger Bauordnung

Lars F. Borchardt | Partner | Rechtsanwalt

Bauen soll einfach und günstiger werden. Ebenso sollen die Baugenehmigungsverfahren entfallen oder verkürzt werden. Nichts weniger verspricht sich Karen Pein, Senatorin in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, von der Reform der Hamburger Bauordnung, welche am 27. November 2024 durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen werden soll. Wir von Oberthür & Partner haben das Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Anhörungen begleitet.

Die Änderung der Vorschriften entspricht einer umfassenden Neufassung, welcher daher erst am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Die Zeitspanne zwischen Verkündung und Inkrafttreten wird damit begründet, das umfangreiche Folgeänderungen wie die Änderung von Verweisen in anderen Fachgesetzen erforderlich seien. Wie es der Zufall will, könnte die Sorgfalt des Hamburgischen Gesetzgebers dazu führen, dass die Reformen von Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und Landesbauordnung gemeinsam 2026 in Kraft treten und so noch zu einem verspäteten Bauturbo werden.

Die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung umfasst insbesondere folgende Änderungen:

  • Die Genehmigungsverfahren werden grundsätzlich neu konzipiert. Ein Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung soll nur noch auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn durchgeführt werden. In diesem Verfahren soll durch die Genehmigungsbehörde dann eine Verfahrensmanagerin oder ein Verfahrensmanager benannt werden.
  • Für Wohnhäuser bis zu Mehrfamilienhäusern der Gebäudeklasse 3 ohne Tiefgarage im Geltungsbereich von qualifizierten Bebauungsplänen ist grundsätzlich keine Baugenehmigung erforderlich. Diese Bauvorhaben müssen – solange keine Erteilung von Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen erforderlich ist - nur angezeigt werden (Genehmigungsfreistellung).

Dies gilt jedoch nicht, wenn Bauvorhaben im Geltungsbereich von sogenannten Baustufenplänen oder Erhaltungsverordnungen liegen.

  • Der starre Nachweis von Stellplätzen entfällt für alle Neubauten. Stattdessen sollen die Baugrundstücke im Rahmen einen Mobilitätsnachweises individuell hinsichtlich des Stellplatzbedarfs betrachtet werden.
  • Änderungen von Bestandsbauten werden durch eine Erweiterung des Bestandsschutzes erleichtert. Dies betrifft insbesondere auch die Änderung von gewerbliche genutzten Gebäude wie Büroräume zu Wohnen.
  • Abweichungen von  baurechtlichen Vorschriften sollen zukünftig erteilt werden, soweit die Nachbarrechte und Schutzgüter der Bauordnung gewahrt bleiben.
  • Experimentelle Gebäude dürfen auch dann genehmigt werden, wenn diese nicht sämtliche Vorschriften der HBauO einhalten (Gebäudetyp E).

Den Entwurf der Bauordnung können Sie hier abrufen. Wir stellen die Einzelheiten der durch die Bürgerschaft beschlossenen Regelungen Anfang des Jahres im Detail vor. Es empfiehlt sich bereits frühzeitig Strategien zu entwerfen, ob und wie die Neuregelungen bei Vorhaben fruchtbar gemacht werden können.

Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie Interesse an Vorträgen und Fortbildungen rund um die Änderungen von Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, TA Lärm und Landesbauordnungen in Hamburg, Niedersachen sowie Schleswig-Holstein haben.