Als Experten in der Bauplanung und Bauordnung bietet Oberthür & Partner professionelle Beratung in allen Fragen des Bauplanungsrechts und Bauordnungsrechts an.
Im Zuge einer Projektentwicklung ist bei der Konzeption und Erstellung von Bauprojekten eine sorgfältige Strategie und Bauplanung unumgänglich – insbesondere bei einer komplizierten planungsrechtlichen Ausgangssituation wie etwa „altem Baurecht” in Zusammenhang mit Baustufenplänen etc.
Im Rahmen der Machbarkeitsanalyse (Feasibility Study) können Grundstücke optimal überbaut oder einer Nutzungsänderung zugeführt werden. In dieser frühen Projektentwicklungsphase sind naturgemäß die größten Unsicherheiten aber auch das größte Optimierungspotenzial vorhanden.
International tätige Investoren, Projektentwickler, Architekturbüros und erfahrene Bauunternehmer nutzen die O&P Projektentwicklung, um ihre Projekte und Interessen gemeinsam mit Politik und Verwaltung umzusetzen. In der Regel gelingt dies im Rahmen der O&P Projektentwicklung in konsensualen Verhandlungen mit den Behörden. In Ausnahmefällen setzen wir für Sie Ihre Interessen auch vor den Verwaltungsgerichten durch.
Die markt- und kundenorientierte Ausrichtung unserer Beratung für die Bereiche Bauplanung und Bauordnung hat zu hoher Effizienz und zur Bildung eines herausragenden Wissenspools geführt, der unseren Mandanten vor allem exzellenten juristischen Sachverstand, verbunden mit ergebnisorientierter Aufgabenerfüllung, bietet.
Zu unseren Aufgaben im Bereich der Projektentwicklung gehören:
Das Bauplanungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts, der die städtebauliche Planung regelt und ist dem besonderen Verwaltungsrecht zugeordnet. Er bildet zusammen mit dem Bauordnungsrecht und dem Raumordnungsrecht das öffentliche Baurecht.
Vereinfacht gesagt, ist das Bauplanungsrecht ein Oberbegriff für die Regelungen, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und dem Baugesetzbuch (BauGB).
Wichtigstes Instrument des Bauplanungsrechts ist die Bauleitplanung - die Entwicklung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die Gemeinden. Das Bauplanungsrecht stellt sicher, dass eine städtebauliche Ordnung erhalten wird – d.h. es bestimmt, wo, was und wie viel gebaut werden darf.
Das Bauordnungsrecht ist dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen und bildet zusammen mit dem Bauplanungsrecht und dem Raumordnungsrecht das öffentliche Baurecht.
Das Bauordnungsrecht soll hingegen die von einem Bauvorhaben ausgehenden Gefahren für die Bewohner und die nähere Umgebung verhindern. Dazu trifft es folgende Regelungen zum: