Miet- und WEG-Recht

Miet- und WEG-Recht

Das Rechtsgebiet des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts ist wie kein zweites geprägt von ständig neuen Anforderungen sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Art. Diese Voraussetzungen zu meistern ist von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg einer Immobilie als Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens.

Wir bieten Vermietern, Mietern und Wohnungseigentümern eine umfassende rechtliche Beratung zu den Chancen und Risiken der jeweiligen Vertragsverhältnisse. Denn mit der richtigen Beratung lassen sich sowohl beim Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsrecht viele Schwierigkeiten im Vorfeld vermeiden. So kann eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung den Wert einer Immobilie erhalten bzw. ihn nachhaltig erhöhen.

Übersicht zum Umfang des Themengebietes

Mietverträge haben für Vermieter und Mieter gleichermaßen eine erhebliche Bedeutung. Auf Seiten des Vermieters zeigt sich deren Auswirkungen auf den Wert der Immobilie sowie den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand. Hier gilt es restsicher den sich ständig neuen Anforderungen an eine Immobilie gerecht zu werden. Gleichzeitig muss die Veräußerung der Immobilie im Blick gehalten und durch die Gestaltung der Mietverträge eine Flexibilität des Vermieters sichergestellt werden.

Aber auch für Mieter sind Fragen rund um den Mietvertrag von größter Wichtigkeit. So können Regelungen zur Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung mit erheblichem Aufwand und Kosten für den Mieter verbunden sein. Es gilt die besonderen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der sich stets wandelnden Gesetzeslage zu meistern.

Die Verhältnisse von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind rechtlich hoch komplex. Dabei müssen nicht nur die Belange und Interessen der jeweiligen Wohnungseigentümer, sondern auch der Wohnungseigentümergemeinschaft ins Auge gefasst werden. Es gilt den Bestand der Immobilie zu sichern und das Zusammenleben der Wohnungseigentümer zu organisieren. In diesem Rahmen müssen sowohl Ansprüche Durchgesetzt, als auch verbindliche Regelungen getroffen werden, um zukünftige Auseinandersetzung zu meistern. Unser Ziel ist dabei stets die eigenen Rechtspositionen durchzusetzen wie auch den Hausfrieden zu erhalten.

Zu unserem Beratungsangebot zählen insbesondere:

Miet- und Gewerberecht

  • Erstellung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen einschließlich erforderlichen Nachträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten wie Mangelbeseitigung und Mietminderung
  • Vorgehen gegen säumige Mieter und Geltendmachung von Zahlungs- und Mieterhöhungsansprüchen
  • Prüfung, Abwehr und Durchsetzung von Kündigungen und anderweitigen Beendigungen des Mietverhältnisses samt Räumungsansprüchen

Wohnungseigentumsrecht

  • Prüfung und Entwurf von Teilungserklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger unter Berücksichtigung der wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Prüfung von Beschlüssen und Erstellung rechtsicherer Beschlussvorlagen
  • Vorgehen gegen sperrige Wohnungseigentümer
  • Beratung und Betreuung zu sämtlichen Fragestellungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Auseinandersetzung und Vertretung gegenüber dem Verwalter

Pachtrecht

Maklerrecht

Ihre Ansprechpartner zum Thema Miet- und WEG-Recht