Im Jahr 1983 verließ der Kanzleigründer Dr. Peter Oberthür nach fünfjähriger Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg das Baurechtsamt der Baubehörde, um sich als Rechtsanwalt selbstständig zu machen. Er nahm nicht nur eine zusätzliche Ausbildung und Erfahrung als Verwaltungsjurist mit, sondern auch die Erkenntnis, dass für die Bürger ein großer anwaltlicher Beratungs- und Vertretungsbedarf gegenüber Ämtern und Behörden besteht.
International tätige Investoren, Architekturbüros, Projektentwickler und erfahrene Bauunternehmer suchen anwaltliche Kompetenz, um ihre Wünsche und Interessen gegenüber den Ämtern und Behörden durchsetzen zu können. Dies ist nur möglich, wenn man als Berater den Juristen und Technikern auf Seiten der staatlichen Behörden, die jahrelang ausschließlich mit Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts befasst sind, mit gleichem Wissen und Erfahrungsstand gegenüber treten kann.
Ebenso verlangt die Durchsetzung der Mandanteninteressen gegenüber Vertragspartnern, Nachbarn und sonstigen Dritten eine zielorientierte und rechtlich fundierte Beratungspraxis.
Mittlerweile haben sich der Kanzlei Oberthür & Partner auch Rechtsanwalt Roland Hoinka und Rechtanwältin Sabine Sievers, Rechtsanwalt Dr. Kaspar Henrik Möller, Rechtsanwalt Gerrit Schillag und Rechtsanwalt Henrik Wallraf als Equity-Partner angeschlossen. In den letzten 15 Jahren wurde eine weitere Service-Line im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts geschaffen.
Da unsere Mandanten ihr Projekt heute durch eine einzige Anwaltskanzlei betreuen lassen wollen, bietet die Kanzlei Oberthür & Partner Rechtsberatung von der Finanzierung, Planung und Baugenehmigungsphase bis hin zur rechtlichen Bau- und Objektbetreuung und der Vermietung aller immobilienrechtlichen Bereiche und deren Nebengebiete wie Umwelt- und Vergaberecht an.
Wir verstehen uns als „Full Service” Kanzlei für Immobilienrecht.