Immobilien-Transaktionen und Strukturierung - Oberthür & Partner

Immobilien-Transaktionen und
Strukturierung von Immobilien-Investments

Immobilien-Transaktionen

Die umfassende professionelle Beratung bei Grundstücksgeschäften bildet einen neuen Schwerpunkt unserer Kanz­lei. Wir haben ein exzellentes Verständnis für die Fragestellungen unserer Mandanten beim An- und Verkauf von Bestandsimmobilien und Projektentwicklungen und bieten eine Beratung, die sich an ihren wirtschaftlichen Vorstellungen ausrichtet.

Wenngleich jede Immobilien-Transaktion in einem Grundstücks-Kaufvertrag mündet, so ist doch viel mehr als Kaufrecht gefragt. O&P bietet ihnen beim Ankauf und Verkauf von Entwicklungsgrundstücken, Projektentwicklungen und Bestandsimmobilien umfassende Beratung in allen berührten Rechtsfragen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Immobilien-Transaktion liegen in den schuldrechtlichen Vereinbarungen (dem eigentlichen Kauf) und der sachenrechtlichen Durchführung, d.h. der Übertragung des Eigentums) einschließlich der Umschreibung im Grundbuch. Bei den schuldrechtlichen Vereinbarungen geht es vor allem darum, für verschiedene Sachfragen eine interessensgerechte Risikoverteilung und Regelung zu finden. Diese können z. B. das Plan- bzw. Baurecht für das Kaufgrundstück betreffen, aber auch die Vermietungssituation, das Haftungskonzept bei einer Projektentwicklung oder das Interesse der Parteien, die Durchführung der Transaktion durch verschiedene Instrumente abzusichern.

Die rechtliche Beratung umfasst die Phase zwischen Beurkundung und Closing, insbesondere hinsichtlich der Abarbeitung von Kaufpreis-Fälligkeitsvoraussetzungen. Auch nach dem Closing können noch rechtliche Fragestellungen auftreten (Post-Closing-Phase).

Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung beim An- und Verkauf von Bestandsimmobilien aller Asset-Klassen
  • Beratung bei der Sicherung von (Projekt-) Grundstücken über Ankaufsrechte und beim Ankauf auf Käuferseite
  • Rechtliche Due Diligence einschließlich der Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern
  • Beratung beim Verkauf von Projektentwicklungen (im Regelfall im Forward Deal (Forward Funding und Forward Sale)
  • Asset Deals und Share Deals, Single Assets und Portfolio-Transaktionen
  • Begleitung strukturierter Bieterverfahren (An-/Verkauf)
  • Entwurf und Verhandlung der Kaufverträge und sämtlicher weiteren Transaktionsdokumente (Letter of Intent, Heads of Terms, NDAs) sowie Transaktionsmanagement (Anlagenmanagement vor Beurkundung, Phase zwischen Signing und Closing und Post-Closing-Phase)

Strukturierung von Immobilien-Investments

Die gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Immobilien-Investments und Projektentwicklungen unter Berücksichtigung steuerlicher Gestaltungsvorgaben gehört zum kleinen ABC unserer Beratung. Gleiches gilt für die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung von Objekt-/Projektgesellschaften.

Herausfordernd wird es, wenn sich Partner unterschiedlicher Couleur zusammenschließen, insbesondere Finanzinvestor und Projektentwickler. O&P kennt beide Positionen und die teils widerstreitenden Interessen. Mit unserem Know-how und unserer Expertise wirken wir darauf hin, dass eine sach- und interessensgerechte Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen wird.

O&P bietet Ihnen insbesondere:

  • Entwurf von Gesellschaftsverträgen, Begleitung des Gründungsprozesses
  • Entwurf der gesamten Joint Venture-Dokumentation (Joint Venture-Agreement, Gesellschaftsverträge, Kooperations-/Dienstleistungsverträge, Kapitalausstattung etc.)
  • Schutz vor typischen Muster-Klauseln, Erarbeitung und Verhandlung sachgerechter Lösungen für widerstreitende Interessen
  • Erstellung der Bundeskartellamtsanmeldung und Begleitung des Fusionskontrollverfahrens
  • Vertretung der Interessen eines Gesellschafters im Joint Venture – im Notfall auch im Gesellschafterstreit
  • Unterstützung bei der Erlösverteilung (Waterfall)

Ihr Ansprechpartner zum Thema Immobilien-Transaktionen und Strukturierung

Henrik Wallraf, LL.M.

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