Die umfassende professionelle Beratung bei Grundstücksgeschäften bildet einen neuen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir haben ein exzellentes Verständnis für die Fragestellungen unserer Mandanten beim An- und Verkauf von Bestandsimmobilien und Projektentwicklungen und bieten eine Beratung, die sich an ihren wirtschaftlichen Vorstellungen ausrichtet.
Wenngleich jede Immobilien-Transaktion in einem Grundstücks-Kaufvertrag mündet, so ist doch viel mehr als Kaufrecht gefragt. O&P bietet ihnen beim Ankauf und Verkauf von Entwicklungsgrundstücken, Projektentwicklungen und Bestandsimmobilien umfassende Beratung in allen berührten Rechtsfragen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Immobilien-Transaktion liegen in den schuldrechtlichen Vereinbarungen (dem eigentlichen Kauf) und der sachenrechtlichen Durchführung, d.h. der Übertragung des Eigentums) einschließlich der Umschreibung im Grundbuch. Bei den schuldrechtlichen Vereinbarungen geht es vor allem darum, für verschiedene Sachfragen eine interessensgerechte Risikoverteilung und Regelung zu finden. Diese können z. B. das Plan- bzw. Baurecht für das Kaufgrundstück betreffen, aber auch die Vermietungssituation, das Haftungskonzept bei einer Projektentwicklung oder das Interesse der Parteien, die Durchführung der Transaktion durch verschiedene Instrumente abzusichern.
Die rechtliche Beratung umfasst die Phase zwischen Beurkundung und Closing, insbesondere hinsichtlich der Abarbeitung von Kaufpreis-Fälligkeitsvoraussetzungen. Auch nach dem Closing können noch rechtliche Fragestellungen auftreten (Post-Closing-Phase).
Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere:
Die gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Immobilien-Investments und Projektentwicklungen unter Berücksichtigung steuerlicher Gestaltungsvorgaben gehört zum kleinen ABC unserer Beratung. Gleiches gilt für die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung von Objekt-/Projektgesellschaften.
Herausfordernd wird es, wenn sich Partner unterschiedlicher Couleur zusammenschließen, insbesondere Finanzinvestor und Projektentwickler. O&P kennt beide Positionen und die teils widerstreitenden Interessen. Mit unserem Know-how und unserer Expertise wirken wir darauf hin, dass eine sach- und interessensgerechte Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen wird.