Wir beraten Sie umfassend auf dem Gebiet des Gewerberechts und setzen Ihre Interessen als Unternehmen erfolgreich gegenüber der Verwaltung durch. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Realisierung von Standorten von Gewerbebetrieben, wie z.B. Discotheken, Gaststätten und „sonstigen” Gewerbebetrieben wie auch bei Fragen des laufenden Betriebs (z.B. Öffnungszeiten, Sondernutzungen und Werbung). Zudem verteidigen wir Sie gegen den Erlass von Nutzungsuntersagungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen.
Wir helfen Ihnen, den richtigen Standort für Ihr Gewerbe zu finden und setzen Ihren Anspruch auf die erforderlichen Genehmigungen durch. Auch verteidigen wir sie gegen nachträgliche Auflagen, welche oftmals mit hohen Kosten verbunden sind.
In Deutschland herrscht dabei grundsätzlich Gewerbefreiheit. Zugleich sind zahlreiche Gewerbe als erlaubnispflichtig sowie überwachungsbedürftig eingestuft und stellen Anforderungen, die unmittelbar an den tätigen Personen ansetzen.
Existenzgründer oder Gewerbetreibende sollten sich daher vor Aufnahme ihrer Tätigkeit genau informieren, welche Anforderungen das Gewerberecht an diese stellt. Ein Gewerbetreibender muss grundsätzlich die für eine Gewerbeausübung erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Zum Nachweis sind ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Häufig ist weitere ein besondere Sach- und Fachkunde nachzuweisen.