Projekterstellung | Oberthür & Partner

Projektdurchführung

Professionelle Rechtsberatung

In allen Fragen des Bau- und Architektenrechts sowie des Grundstücks-, gewerblichen Miet- und Maklerrechts  bieten die Rechtsanwälte von Oberthür & Partner professionelle Beratung auf höchstem Niveau an. Im Zuge der Durchführung von Bauprojekten ist etwa zu Beginn schon ein sorgfältiges Vertragsmanagement unumgänglich, damit nicht berechtigte Ansprüche aus formal-juristischen Gründen verlustig gehen. Oberstes Ziel ist es dabei den Vertrag effizient abzuwickeln und langwierige Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden.

Bau- und Architektenrecht

Oberthür & Partner hilft!

Das Bau- und Architektenrecht ist ebenso wie das gewerbliche Miet- und Maklerrecht Teil des Privatrechts, das die Vertragsbeziehungen und Forderungen zwischen den beteiligten Personen und Unternehmen an Bauprojekten oder Immobilientransaktionen regelt.

Bauprojekt mit juristischer Beratung und professioneller Hilfe bei der Projekterstellung von Oberthür und Partner.

Die relevanten gesetzlichen Regelungen finden sich etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Häufig werden mit der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) oder im internationalen Bereich mit den Bedingungen der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils/International Federation of Consulting Engineers (FIDIC) Standardvertragsbedingungen vereinbart.

Die gesetzlichen Regelungen und Standardvertragsbedingungen sollen eine effiziente Projekterstellung ermöglichen und eine möglichst klare Verteilung der wirtschaftlichen Risiken gewährleisten.

Dazu werden folgende Regelungen getroffen:

  • Bau-Soll (Art und Umfang der Leistung) / Vergütung
  • Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
  • Zahlungsmodalitäten / Abrechnung
  • Ausführungsmodalitäten / Ausführungsfristen
  • Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
  • Verteilung der Gefahr
  • Vorzeitige Beendigung des Vertrages
  • Haftung / Vertragsstrafe / Sicherheiten
  • Mängel / Gewährleistung / Streitbeilegung

Oberthür & Partner – Professionelle Hilfe bei der Projekterstellung

Im Rahmen der Vertragsgestaltung übernehmen wir für Sie eine effiziente Vertragsgestaltung, die gleichzeitig den praktischen Anforderungen auf der Baustelle gerecht wird. In dieser frühen Projektabwicklungsphase sind naturgemäß die größten Unsicherheiten aber auch das größte Optimierungspotenzial vorhanden.

International tätige Investoren, Projektentwickler, Architekturbüros, Projektsteuerer und erfahrene Bauunternehmer nutzen die O&P Projekterstellung, um ihre Interessen effizient durchzusetzen. In der Regel gelingt dies im Rahmen der O&P Projekterstellung in konsensualen Verhandlungen mit den Baubeteiligten oder im Rahmen des O&P Baukonfliktmanagements.

In Ausnahmefällen setzen wir für Sie Ihre Interessen auch vor den staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten durch. 

Die markt- und kundenorientierte Ausrichtung unserer Beratung für das zivile Baurecht und Architektenrecht hat zu hoher Effizienz und zur Bildung eines herausragenden Wissenspools geführt, der unseren Mandanten vor allem exzellenten juristischen Sachverstand, verbunden mit ergebnisorientierter Aufgabenerfüllung, bietet. Wir verfügen über ein exzellentes und eingespieltes Netzwerk von baubetrieblichen und bautechnischen Sachverständigen, so dass wir Ihnen unsere Leistung auf der Schnittstelle zwischen Technik und Recht wie aus einer Hand anbieten können.

Zu unseren Aufgaben im Bereich der O&P Projekterstellung gehören:

Vertragsgestaltung

  • Projektsteuererverträge
  • Architektenverträge / Ingenieurverträge
  • Einzelgewerkverträge / Generalunternehmerverträge / Totalunternehmerverträge

Durchsetzung von Ansprüchen und Abwehr von Forderungen (Claimmanagement)

  • Zahlung
  • Nachträge
  • Mängel / Dokumentation und Verifizierung
  • Verzugsschäden und Behinderungsschäden / Analyse von gestörten Bauabläufe

Ihre Ansprechpartner zum Thema Projekterstellung