Umweltrechtliche Fragestellungen sind wesentlicher Teil der Entwicklung und Sicherung von Standorten. Diese rechtssicher zu lösen ist der Schlüssel zum Erfolg vieler Projektentwicklungen.
Die Errichtung von Anlagen und deren Nutzung haben Auswirkungen auf die natürliche Umwelt und benachbarte Grundstücke. Wir unterstützen Sie, mögliche umweltrechtliche Herausforderungen Ihrer Vorhaben frühzeitig zu erkennen und zu lösen. So kann verhindert werden, dass der Schutz der Umwelt zum Stolperstein oder gar Stoppschild für die Entwicklung bzw. Sicherung Ihres Vorhabens werden kann.
Der Schutz der natürlichen Ressourcen wird durch zahlreiche nationale und europäische Regelungswerke gewährleistet. Das steigende Umweltbewusstsein und der daraus folgende Trend zur Innenentwicklung, führen dabei dazu, dass Konflikte mit umweltrechtlichem Bezug zunehmen.
Das Umweltrecht ist ein äußerst dynamischer Rechtsbereich. Änderung der Schutzsysteme und des Stands der Technik bewirken, dass die Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Vorhaben stetig steigen.
Oftmals entscheiden daher umweltrechtliche Fragestellungen über die Realisierung oder Verhinderung eines Vorhabens. Dies ist auch darin begründet, dass das Recht weitgehende Möglichkeiten eröffnet, die Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften vor Gericht geltend zu machen.
O&P begleitet diese Entwicklungen aktiv und unterstützt Sie bei einem souveränen Umgang mit den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen.
O&P berät Sie bei allen Fragen des „klassischen“ Umweltrechts.
Umweltrechtliche Fragen stellen sich sowohl auf der Ebene von Planungsentscheidungen, wie auch bei der Erlangung oder Abwehr öffentlicher Gestattungen.
Bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren und Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) sind stets Umweltprüfungen, teilweise als sogenannte Verträglichkeitsprüfungen, durchzuführen.
Liegt ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im sogenannten Innenbereich, spielen umweltrechtliche Regelungen auf den ersten Blick bei der Zulassung von Vorhaben zunächst eine untergeordnete Rolle, können aber schon bei der Ansiedlung geschützter Arten (wie z.B. Fledermäusen oder Mauerseglern) oder für die Möglichkeit der Zulassung einer abweichenden Nutzung maßgeblich sein. Bei der Zulassung von Vorhaben im sogenannten Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB dagegen sind umweltrechtliche Belange stets zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass auch schon größere Flächen in städtischen Lagen als Außenbereich gelten.
Bestimmte Anlagen, welche geeignet sind, Auswirkungen auf die Umwelt zu haben, können dabei neben einer Baugenehmigungs- einem Genehmigungserfordernis nach z.B. dem Immissionsschutz- oder Wasserrecht unterfallen, Aber auch für nicht besonders genehmigungsbedürfte Anlagen gelten rechtliche Regelungen (z.B. TA Lärm und TA Luft).
Besonders in Gemengelagen kommt dem Umweltrecht dabei Bedeutung bei der Standortsicherung sowie Abwehr und Ansiedlung von neuen Nutzungen zu.
Zu unserem Beratungsangebot zählen insbesondere: