Im Rahmen der Umsetzung von Bauvorhaben können Spannungen zwischen Bauherren und Nachbarn entstehen.
Bei Verletzung Ihrer Nachbarrechte setzen wir einen Baustopp im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen Ihr Nachbarbauvorhaben durch oder wenden ein solches für Sie als Vorhabenträger ab. Zu unseren Mandanten zählen dabei sowohl betroffene Nachbarn als auch Bauherrn.
Zur Konfliktvermeidung kann es darüber hinaus sinnvoll sein, Nachbarschaftsvereinbarungen im Vorfeld zu regeln. Beispielsweise kann neben der Nachbarzustimmung von Abweichungen von Abstandsflächenvorschriften sowie der Abgabe von Baulasten gerade im Rahmen einer geschlossenen Bebauung die Durchführung einer Beweissicherung geboten sein.
Zu unserem Beratungsangebot zählen insbesondere: