2021 hatte die Koalition angekündigt, das Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel zu novellieren, „seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können, Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung zu stärken sowie zusätzliche Bauflächen zu mobilisieren und weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen“.
Nun hat Bundesbauministerin Klara Geywitz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung vorgelegt, welcher umfassende, teilweise spektakuläre Änderungen des BauGB und der Baunutzungsverordnung vorsieht. Derzeit hat das Ministerium die Anhörung der Verbände gestartet; das Gesetz soll im ersten Quartal 2025 in Kraft treten.
In der kommenden Woche stellen unsere Experten Lars F. Borchardt, Dr. Philipp Eckert, Hendrik Nass und Sabine Sievers mit Unterstützung unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Denise Schweers die geplanten Änderungen in täglichen Beiträgen im Detail vor und ordnen ein, wie viel Bauturbo in den Reformen tatsächlich enthalten ist und was eigentlich aus § 246e BauGB geworden ist. Weiter unterstützen wir den BFW Landesverband Nord im Rahmen der Anhörung der Verbände bei der Erstellung einer Stellungnahme.
Die Pressemitteilung des BMWBS finden Sie unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/07/BauGB.html