Bundestag beschließt Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte - Oberthür & Partner

Bundestag beschließt Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte

Benjamin Winkler | Rechtsanwalt

Der Bundestag hat am 13.11.2025 die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) von derzeit bis € 5.000,00 auf zukünftig bis € 10.000,00 beschossen.

Die Anhebung der Streitwertgrenze führt zu einer Häufung der Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten. Darüber hinaus werden bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen. So werden etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt.

Obwohl vor den Amtsgerichten kein Anwaltszwang besteht, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt auch dort der absolute Normalfall und bei komplexen Angelegenheiten auf jeden Fall geboten.

Auf die gesetzlich bestehenden ausschließlichen Zuständigkeiten hat die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes indes keine Bedeutung.

Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und wird sicherlich in naher Zukunft in Kraft treten.