Der neue Koalitionsvertrag ist da – was steckt für die Immobilienwirtschaft drin? - Oberthür & Partner

Der neue Koalitionsvertrag ist da – was steckt für die Immobilienwirtschaft drin?

Lars F. Borchardt | Partner | Rechtsanwalt

Gestern haben CDU, CSU und SPD unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ ihren Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgestellt. Was lässt dieser für die Immobilienwirtschaft erwarten?

Das sogenannte Bauministerium wird weiterhin durch die SPD geführt werden. Es ist daher zu erwarten, dass grundsätzlich die Ende 2024 gestarteten Reformen nun wieder aus der Schublade geholt werden.

Die nun enthaltenen Maßnahmen entsprechen grundsätzlich dem, was wir bereits als Ergebnis der Arbeitsgruppe „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ vorgestellt hatten. Die Themen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen vollständig digitalisiert werden. Der Umgang mit arten- und naturschutzrechtlichen Konflikten soll vereinfacht werden.
  • Das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung soll in zwei Schritten reformiert werden. Innerhalb von 100 Tagen soll ein „Wohnungsbau-Turbo“ und somit wohl endlich § 246e BauGB eingeführt werden.
  • Die TA Lärm soll weiter entwickelt werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.
  • Der Gebäudetyp E soll zivilrechtlich abgesichert werden und mit den technischen Baubestimmungen der Länder verknüpft werden. Für DIN-Normen soll eine unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung derartiger Regelungen geschaffen werden.
  • Das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien soll gestärkt werden. Ebenso die Möglichkeit der Kommunen, den Kaufpreis in derartigen Situationen anzupassen.
  • Die Umgehung kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals soll verhindert werden.
  • Die Mietpreisbremse soll für vier Jahre verlängert werden. Im Arbeitspapier waren noch zwei Jahre vorgesehen. Die Erhöhung der Miete im Rahmen von Indexmietverträgen für Wohnraum wird begrenzt. Ebenso sollen die Regelungen zur Umlagefähigkeit der Modernisierungsumlage angepasst werden.
  • Das Heizungsgesetz soll in seiner jetzigen Form abgeschafft und durch ein  technologieoffenes, flexibles und einfaches GEG abgelöst. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG sollen europaweit harmonisiert werden.
  • Es gehört zur unangenehmen Wahrheit, dass Baurechte immer wieder gerichtlich durchgesetzt werden. Die dortigen Verfahrensdauern sind ein erheblicher Kostentreiber für Baumaßnahmen. Laut Koalitionsvertrag sollen die Verfahren unter anderem dadurch gestrafft werden, dass sich diese unter Beibehaltung des Amtsermittlungsgrundsatzes künftig stärker auf den vorgebrachten Parteivortrag und auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung konzentrieren.

Zusammenfassend kündigt der Koalitionsvertrag Erleichterungen im Bereich  Genehmigung gegen Regulierung im Bereich des Wohnungsmietmarktes an. Entscheidend wird nun sei, dass die Umsetzung von Erleichterungen nicht erneut an das Ende der Wahlperiode rutschen.


Ein Artikel von Lars F. Borchardt

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