Die Brechstange für den Wohnungsbau? - Oberthür & Partner

Die Brechstange für den Wohnungsbau?

Lars F. Borchardt | Partner | Rechtsanwalt

Lars F. Borchardt | Partner | Rechtsanwalt

Bundesbauministerin Verena Hubertz hat den Entwurf des lange erwarteten Bauturbo vorgelegt.

Der nun dritte Gesetzesentwurf des Bauturbo, welcher nach den Worten der Ministerin zur Not mit Brechstange durchgebracht werden soll, heißt nun "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung". Doch was steckt drin?

  • Vom in der Praxis so problematischen Einzelfallerfordernis des § 31 Abs. 3 BauGB soll abgewichen werden können.
  • Bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich kann zugunsten des Wohnungsbaus vom Erfordernis des Einfügens abgesehen werden. Dies soll insbesondere auch bei Nutzungsänderungen von Gebäuden gelten, die bisher gewerblich genutzt worden waren.
  • Für Bauvorhaben mit mehr als sechs Wohneinheiten wird der Bauturbo § 246e BauGB eingeführt. Dieser soll dabei auch Flächen im Außenbereich Anwendung finden, welche im sich in räumlicher Nähe zu Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bzw. im Innenbereich befinden.

Die Erteilung entsprechender Befreiungen wird dabei von der Zustimmung der jeweiligen Gemeinde abhängig gemacht. Ob der Bauturbo zündet, hängt daher davon ab, dass die Gemeinden und Genehmigungsbehörden das jeweilige Vorhaben unterstützen.

Die Umsetzung des Gesetzes soll tatsächlich schnell gehen. Die Ministerin hat die Marschrichtung vorgegeben, das Gesetz vor der Sommerpause und somit innerhalb von zwei Monaten durch den Bundestag zu bringen.

Ein Artikel von Lars Friedrich Borchardt