Hier ist die druckfrisch veröffentlichte Bürgerschafts-Drs. 22/16347 vom 24.09.2024 mit der HBauO-Neuregelung.
Zentrale Neuregelungen der geänderten HBauO befassen sich mit der Erneuerung, Weiterentwicklung und erleichterte Umnutzbarkeit des Gebäudebestandes. Dafür werden zugunsten des Wohnungsbaus Erleichterungen für das Bauen im Bestand aufgenommen, die eine nachhaltige Wohnraumschaffung durch Nutzungsänderung sowie Umbau und Aufstockung von Bestandsgebäuden unterstützen. Ferner werden mit der Einführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens sowie des neuen Baugenehmigungsverfahrens für gewerbliche Vorhaben und Sonderbauten verfahrensrechtliche Erleichterungen aufgenommen, die das Bauen vereinfachen und Baugenehmigungsverfahren beschleunigen sollen.