Im Hamburgischen Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 14.1.2025 wurde die geänderte Hamburgische Bauordnung verkündet. Wie immer liegen Licht und Schatten eng beieinander.
Auf die Architekten und Bauherren kommt mehr Verantwortung zu, denn die neu sortierten Antragsverfahren legen den Schwerpunkt auf die Eigeninitiative der Entwurfsverfasser und Planenden. Leider bleiben die alten "Bremsklötze" wie das unzulängliche Nachforderungsmanagement der Verwaltung sowie die Nicht-Einführung verbindlicher Antragskonferenzen sowie verwaltungsinterner Fiktionsfristen bestehen.
Vorteilhaft sind Erleichterungen beim Bauen und Umnutzen im Bestand sowie die leichtere Erteilung von Abweichungen . Aber warum tritt sie erst 2026 in Kraft? Begründet wird das mit weiteren notwendigen Änderungen in u.a. Fachrechtsgesetzen. Andere Bundesländer wie Berlin, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind da schneller.