Eine neue Oper für Hamburg - O&P berät die Kühne-Stiftung bei Jahrhundertprojekt - Oberthür & Partner

Eine neue Oper für Hamburg - O&P berät die Kühne-Stiftung bei Jahrhundertprojekt

v.l.n.r.: Lars F. Borchardt|Partner|Rechtsanwalt und Henrik Wallraf|Partner|Rechtsanwalt

Am vergangenen Freitag haben die Freie und Hansestadt Hamburg und die Kühne-Stiftung mehrere Verträge unterzeichnet, welche die Planung und Realisierung eines Opernneubaus auf dem Baakenhöft regeln sollen.

Die Verträge stehen unter zahlreichen aufschiebenden Bedingungen. Insbesondere muss die Hamburgische Bürgerschaft dem Vorhaben noch zustimmen. Die Planung und Realisierung des Vorhabens übernimmt die HSO Projekt gGmbH, an welcher die FHH, die Hamburgische Staatsoper GmbH und die Kühne-Stiftung beteiligt sind. Die Projektgesellschaft wird durch einen fachlichen Beirat unterstützt, welcher die Einhaltung der opern- und theaterfachlichen Anforderungen an den Neubau einer Oper sichern soll.

Im Rahmen einer theaterfachlichen Vorplanung werden nun zunächst die räumlichen und funktionalen Anforderungen an die neue Hamburgische Oper ermittelt. An die Vorplanung schließt sich ein architektonisches Qualifizierungsverfahren an, um die bestmögliche bauliche Lösung für den Baakenhöft zu entwickeln. Aufsetzend auf dem Siegerentwurf kann die FHH Mindestanforderungen benennen, welche sie an den Neubau stellt. Auf Grundlage des Siegerentwurfs und der Mindestanforderungen werden im Rahmen einer Kostenschätzung die voraussichtlichen Kosten des Vorhabens ermittelt. Die FHH und Kühne-Stiftung können zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob sie das Vorhaben tatsächlich durchführen möchten.

Die FHH stellt das Baugrundstück für das Vorhaben frei von baulichen Anlagen, Kampfmitteln und Altlasten zur Verfügung. Sie leistet weiter einen Finanzierungszuschuss aufgrund der standortspezifischen Mehrkosten in Höhe von 147,5 Mio. Euro. Trifft die Kühne-Stiftung die Durchführungsentscheidung, ist sie unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten zur Durchführung verpflichtet. Nach Fertigstellung des Neubaus gehen die Anteile der Kühne-Stiftung als Schenkung an die Stadt, sodass diese alleinige Eigentümerin des Opernhauses wird.

Die FHH hat auf ihrer Website umfangreiche Informationen zu den Inhalten der Verträge veröffentlicht: www.hamburg.de/oper[↗]. Die Verträge werden weiter zeitnah im Transparenzportal der FHH veröffentlicht werden.

Unsere Kanzlei hat die Kühne-Stiftung bei der mehrmonatigen Verhandlung der komplexen Verträge für dieses „Jahrhundert-Projekt“ unter Federführung unserer Partner Lars Friedrich Borchardt und Henrik Wallraf rechtlich beraten.

Wir bedanken uns bei der Kühne-Stiftung für das in uns gesetzte Vertrauen und freuen uns auf die nun folgende Planung, an deren Ende eine herausragende Oper für Hamburg und die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt stehen wird.