Der Hamburger Senat hat angekündigt im Rahmen der Änderungen der bezeichneten Baustufenpläne die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen. Dies nehmen wir zum Anlass auf die avisierten Änderungen der Baustufenpläne hinzuweisen.
Mit der Änderung der Baustufenpläne soll eine Umstellung der Rechtssystematik von der Baupolizeiverordnung (1938) auf die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.
In diesem Zuge werden die in den Baustufenplänen ausgewiesenen „besonders geschützten Wohngebiete“ durch Textplanänderungen in „Reine Wohngebiete“ im Sinne der BauNVO geändert werden.
In Hamburg existieren unterschiedliche Rechtsgrundlagen für Wohngebiete. Die in den alten Baustufenplänen festgesetzten Wohngebiete nach der Baupolizeiverordnung (BPVO), die als „besonders geschützte Wohngebiete“ ausgewiesen sind, unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der zulässigen Nutzungsart von den reinen Wohngebieten nach § 3 BauNVO.
In den nach der Baupolizeiverordnung festgesetzten besonders geschützten Wohngebiete ist eine wohnfremde Nutzung der Grundstücke bislang so gut wie ausgeschlossen gewesen.
Die Änderung dieser Wohngebiete in reine Wohngebiete nach § 3 BauNVO erweitert den Katalog der zulässigen Nutzung nicht unerheblich. So sind in Zukunft auch Anlagen zur Kinderbetreuung zulässig, soweit diese den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
Darüber hinaus können auch
- Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner:innen des Gebiets dienen,
- kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie
- den Bedürfnissen der Bewohner:innen des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke
zugelassen werden.
Die Ausweisung der reinen Wohngebiete dient dem Ziel Wohngebiete um Nutzungen zu erweitern, welche das Wohnen in sinnvoller Weise ergänzen und so eine flexiblere Stadtplanung ermöglichen.
Hier geht es zu den betroffenen Wohngebieten (Amtlicher Anzeiger vom 17.01.2025)