Die Referentenentwürfe sehen unter anderem eine Deckelung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten, Regelungen zur Transparenz bei Möblierungszuschlägen, eine weitere Regulierung von Kurzzeitmieten, eine Ausweitung der Schonfristzahlung und eine Erhöhung der Wertgrenze für das einfache Modernisierungsverfahren vor.
In Zukunft sollen Indexmietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Auch soll der Zuschlag für mitvermietete Möbel separat ausgewiesen und begründet werden müssen. Kurzzeitmietverträge sollen für maximal 6 Monate abgeschlossen und nur unter bestimmten Voraussetzungen auf insgesamt 8 Monate verlängert werden können. Schließlich sieht der Referentenentwurf die Ausweitung der Möglichkeit der Schonfristzahlung auch auf die ordentliche Kündigung vor. Die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von € 10.000 auf € 20.000 angehoben werden.
Sollten die Referentenentwürfe in dieser Form in Kraft treten, bedeutet dies für die Vermieter weitere teils erhebliche Einschränkungen. Es darf bezweifelt werden, ob das Mietrechtspaket tatsächlich zu einer Abmilderung des angespannten Wohnungsmarktes führen wird. Neue Wohnungen werden dadurch jedenfalls nicht geschaffen und auch die Möglichkeiten der Investitionen in den Wohnungsmarkt werden damit aller Voraussicht nach nicht verbessert.
Benjamin Winkler | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

