Hamburg beschließt Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2025 - Oberthür & Partner

Hamburg beschließt Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2025

Benjamin Winkler | Rechtsanwalt

Benjamin Winkler | Rechtsanwalt

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 10.06.2025 die Verlängerung der aktuellen Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2025 beschlossen. Diese galt zuvor lediglich bis zum 30.06.2025.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt im gesamten Stadtgebiet und soll die Mieter beim Abschluss von neuen Mietverträgen vor überhöhten Mieten schützen. Sie beschränkt daher die Höhe der Miete bei Neuvermietungen in der Regel auf einen Betrag von maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das Gesetz sieht allerdings verschiedene Ausnahmen vor, u.a.

  • bei Mietverträgen für eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird;
  • bei der ersten Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung;
  • wenn die sog. Vormiete bereits höher als die ortsübliche Vergleichsmiete + 10% betrug (in diesem Fall darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden).

Eine weitere Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung über den 31.12.2025 hinaus ist nach aktueller Rechtslage derzeit nicht möglich. Die neue Bundesregierung hat nun jedoch eine solche Verlängerung bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht und im Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der in den Bundestag eingebracht werden soll. Eine Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus ist somit derzeit noch nicht verbindlich beschlossen.

Die Auswirkungen der Mietpreisbremse auf bestehende Wohnraummietverträge, insbesondere aber die Möglichkeiten im Rahmen von Neuvermietungen bzw. Neuanmietungen, sollten stets unter Berücksichtigung der Umstände im konkreten Fall geprüft werden.

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