Wie wir berichtet haben, gehört die umfangreiche Novelle von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung leider zu den Gesetzesvorhaben, welche dem Bruch der Ampelkoalition zum Opfer gefallen sind.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versucht nun zumindest den Bauturbo (§ 246e BauGB) zu retten und hat am 19. Dezember 2024 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus[↗] in den Bundestag eingebracht. Am 15. Januar 2025 ab 15:30 Uhr findet – aufgrund des Schwerpunkts des Gesetzesentwurfs in Fragen des Ausbaus der Windenergie - eine öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie statt. Unter anderem wird der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen[↗] Stellung zu dem Entwurf nehmen und bei der Anhörung vertreten sein.
Neben Änderungen des Windflächenenergiebedarfsgesetzes sieht der Entwurf vor, den im November 2023 vorgestellten Bauturbo derart einzuführen, dass dieser unabhängig von dem Erfordernis des Vorliegens eines angespannten Wohnungsmarkt in der Gemeinde wie auch einer Mindestanzahl von neu geschaffenen Wohnungen anwendbar sein soll.
Die Krise im Wohnungsbau und damit auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren verfestigt und wird immer mehr zur Frage des sozialen Friedens und bei der Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte. Die ausstehenden Reformen von Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und TA Lärm werden dabei auch unter einer neuen Regierung einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Einigung der im Bundestag vertretenen Parteien in der Form, dass der schon lange versprochene Bauturbo noch vor der Bundestagwahl umgesetzt wird, wäre vor diesem Hintergrund ein wichtiges Signal zu Beginn des Jahres 2025.
Nähere Information zu der Anhörung finden Sie hier[↗]