Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg↗ hat unserem Partner Lars F. Borchardt mit Urkunde vom 4. März 2024 den Titel des „Fachanwalt für Verwaltungsrecht" verliehen.
Die Bezeichnung als Fachanwalt kann verliehen werden, soweit die Anwältin oder der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Fachbereich nachweisen kann. Die Kammer bestätigt damit die besondere Expertise von Herrn Borchardt insbesondere in den Bereichen des Öffentlichen Baurechts, des Denkmalschutzrechts sowie des Umweltrechts. Daneben beschäftigt er sich intensiv mit Fragen der Nachhaltigkeit und Klimaanpassung im Bereich der Bauwirtschaft.