Mit der NBauO Novelle 2024 sollen Baumaßnahmen bei Bestandsgebäuden erleichtert werden. Zusätzlich soll insbesondere der Wohnungsbau vereinfacht werden. Die Änderungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Ein Überblick:
1. Erleichterungen bei Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen
Mit der Neueinführung der Vorschrift des § 85a NBauO sollen für bestimmte Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen Erleichterungen für Bauteile zugelassen werden. Ein Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher. Im Falle einer baulichen Änderung oder Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes müssen die vorhandenen und neuen Bauteile nur die Anforderungen erfüllen, wie durch den Bestand vorgegeben. Der vorhandene (alte) Teil des Gebäudes muss beim Umbau nicht mehr ertüchtigt werden und auch die neuen Bauteile des Gebäudes müssen nicht den neuen Standards entsprechen.
2. Genehmigungsfiktion
Der Gesetzgeber führt die Genehmigungsfiktion nach § 70 a NBauO für Wohnbauvorhaben ein. Die Genehmigungsfiktion tritt nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten ein und beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
3. Keine Stellplatzpflicht für Wohnungen
Die Pflicht zur Herstellung von notwendigen Einstellplätzen gilt nicht mehr für Wohnungen, § 47 Abs. 1 Satz 3 NBauO.
4. Abstandsflächen
Die Grenzabstände nach § 5 Abs. 2 NBauO wurden von 0,5 H auf 0,4 H und in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 H auf 0,2 H reduziert.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im niedersächsischen Baurecht.