Ziel von Sozialen Erhaltungsverordnungen ist es gemäß § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB, in einem Gebiet die Zusammensetzung der ansässigen Wohnbevölkerung zu erhalten. Die Durchführung von baulichen Maßnahmen unterliegt dabei oftmals einem zusätzlichen Genehmigungserfordernis. Das Hamburgische OVG hat nun die Erhaltungsverordnung Barmbek-Süd aufgehoben – mit Auswirkungen über den Einzelfall hinaus.
In Zusammenarbeit mit dem BFW Landesverband Nord informieren unsere Partner Lars F. Borchardt und Henning Bunte am 19. September 2023 von 16:00 - 18:00 Uhr im Linder Hotel am Michel im Rahmen eines Seminars über die aktuellen Entwicklungen im Umgang mit sozialen Erhaltungsgebieten.
Eine Anmeldung ist ausschließlich über die Website des BFW-Nord möglich: https://www.bfw-nord.de/veranstaltung/seminar-unwirksamkeit-der-sozialen-erhaltungsverordnung-barmbek-sued/