Was bringt der Bauwirtschaft der "Hamburg-Standard"? - Oberthür & Partner

Was bringt der Bauwirtschaft der "Hamburg-Standard"?

v.l.n.r.: Sabine Sievers | Partnerin | Rechtsanwältin und Roland Hoinka | Partner | Rechtsanwalt

„Hamburg-Standard“ heißt das gestern vorgestellte neue Konzept der Freien und Hansestadt Hamburg, das dazu dienen soll, die Baukosten im Wohnungsneubau zu senken. Durch die Anpassung von Standards, effizientere Planungs- und Managementprozesse sowie schnellere Genehmigungsverfahren sollen die Baukosten um bis zu einem Drittel reduziert werden. Damit sollen Einsparungen von bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich sein.

Ein zentrales Element des „Hamburg-Standards“ ist die Überprüfung und Anpassung bestehender rechtlicher Vorgaben und Regelungen, wie beispielsweise der Verzicht auf bestimmte nicht sicherheitsrelevante DIN-Normen z.B. zur Trittschalldämmung auf Balkonen und Dachterrassen etc. Zudem sollen Planungsabläufe optimiert und die Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Baufirmen und Behörden verbessert werden, um Prozesse zu beschleunigen und Kosten zu senken.

Die Umsetzung des „Hamburg-Standards“ soll zunächst in Pilotprojekten erprobt werden, beispielsweise im Wilhelmsburger Rathausquartier.

Das Konzept ist ein guter richtiger Anfang. Die darin enthaltenen Elemente insbesondere aus der „Initiative kostenreduziertes Bauen“, an der aus unserer Kanzlei auch Frau Rechtsanwältin Sabine SieversHerr Rechtsanwalt Roland Hoinka und Herr Rechtsanwalt Markus Wienke beteiligt waren, sind ein großer Fortschritt hin zu einer Verschlankung und Beschleunigung des Bauprozesses. Bei den weiteren geplanten Maßnahmen zur Straffung der Genehmigungsverfahren wie bessere Koordination, Einführung von Verfahrenskonferenzen etc. stellt sich die Frage, warum diese nicht längst umgesetzt wurden und auch trotz Anregung in den Anhörungsverfahren nicht Eingang in die neue HBauO gefunden haben?