Wieviel Bauturbo steckt in den Koalitionsverhandlungen? - Oberthür & Partner

Wieviel Bauturbo steckt in den Koalitionsverhandlungen?

Lars F. Borchardt | Partner | Rechtsanwalt

Lars F. Borchardt | Partner | Rechtsanwalt

Die Arbeitsgruppe Bauen und Wohnen von CDU, CSU und SPD hat Ende letzter Woche erste Ergebnisse vorgelegt[↗], wie der kriselnden Baubranche auf die Beine geholfen werden soll.

Wie schon die letzten Regierungen, stellt die Arbeitsgruppe die Hoffnung von Planungs- und Baubeschleunigung nach vorne. Damit dies gelingt, soll innerhalb von 100 Tagen – dann zum dritten Mal –  der Gesetzentwurf zur Einführung des sagenumwogenden Bauturbos vorgelegt werden. Einzelheiten enthält das Papier nicht, aber es ist zu erwarten, dass sich dieser am Entwurf des § 246e BauGB orientiert, welchen erst das Bauministerium und dann die CDU-CSU-Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebracht hatte. Der geplante Gesetzentwurf soll dabei Erleichterungen im Bereich des Lärmschutzes enthalten.

In einem zweiten Schritt sollen die Vorkaufsrechte für Kommunen in Milieuschutzgebieten und für Problemimmobilien gestärkt werden. Auch die Anwendbarkeit des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf Share Deals rückt erneut in den Fokus. Vielversprechend ist die Ankündigung, Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft neu bewerten zu wollen.

Auch soll der Gebäudetyp E zivilrechtlich abgesichert werden. Die Bundesländer und dabei insbesondere Hamburg hatten in der Vergangenheit weitgehenden Vorschläge erarbeitet, das Bauen zu vereinfachen und so die Kosten zu senken.

Die Verhandlungspartner betonen die Bedeutung des Erreichens der Klimaziele im Gebäudesektor, wollen dabei das Heizungsgesetz abschaffen. Dies soll durch „einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung“ geschehen. Vielversprechen ist der Ansatz, die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG mit den Nachbarländern zu harmonisieren, um Härten in der nahenden Umsetzung von EU-Recht abzufedern.

Wermutstropfen der Agenda sind, dass die Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für weitere fünf Jahre genehmigungspflichtig und somit weiterhin erheblich erschwert bleibt. Ebenso wird die Mietpreisbremse um zunächst zwei Jahre verlängert.

Angekündigt ist weiter, dass Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen werden sollen.

Wir werden die anstehenden Koalitionsverhandlungen weiter eng begleiten und informieren Sie zeitnah über alle Neuigkeiten.