Antwort der Bundesregierung auf die Verbesserungsvorschläge zum Programm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus - Oberthür & Partner

Antwort der Bundesregierung auf die Verbesserungsvorschläge zum Programm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus

Roland Hoinka | Rechtsanwalt | Partner

Als deutschlandweit tätige Experten im öffentlichen und privaten Bau- und Immobilienrecht hatte Oberthür & Partner bereits im Oktober auf das 14-Punkteprogramm der Bundesregierung umfassend reagiert und Vorschläge zur schnellen Verbesserung unterbreitet. Unsere Stellungnahme hatten wir nicht nur auf unserer Homepage veröffentlicht, sondern auch einen förmlichen Brief im eigenen Namen aber auch im Namen der von uns vertretenen Wohnungsverbände an die Bundesbauministerin gesandt. Diese Vorschläge greift der zuständige Bundesstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger in seinem Antwortschreiben vom 17. November 2023 auf und bewertet alle konkreten Aspekte überraschend positiv und in vielen Punkten zustimmend. Das Antwortschreiben des Herrn Bösinger können Sie hier nachlesen.

Besonders erfreulich ist dabei, dass sowohl die von uns vorgeschlagene Verbesserung der Konditionen der Eigenheimförderung anerkannt wird, sondern auch die zentrale Bedeutung des Instrumentes der Genehmigungsfiktion für die Verbesserung, Entbürokratisierung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse bis zum Baurecht. Im letzten Punkt geht das Bundesbauministerium sogar noch über unsere Vorschläge hinaus. Während wir gefordert hatten, nicht nur Flüchtlingsunterkünfte, sondern auch geförderte Wohnungen befristet in Gewerbegebieten genehmigen zu lassen, hat der neu aus Berlin vorgeschlagene § 246e BauGB diese Möglichkeiten auf alle Baugebiete erweitert und will sogar Baugenehmigungen im Außenbereich zulassen, wenn dieser Bauplatz direkt an einen Bebauungszusammenhang anknüpft. Diese Vorschrift soll Anfang 2024 in Kraft treten und käme einer Explosion der Genehmigungsmöglichkeiten gleich.