Dr. Peter Oberthür, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Genf/Schweiz, London und Freiburg i. Br. Promotion 1977 in Freiburg i. Br. Referendariat in Hamburg, anschließend 5 Jahre lang im Baurechtsamt der Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg als Regierungsrat tätig (1979 – 1983). Seit 1984 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Gründer und Seniorpartner der Kanzlei Oberthür & Partner.
Im Frühjahr 2020 erschien von Dr. Peter Oberthür die erste Kommentierung des Hamburgischen Denkmalschutzrechts, die auch für Nicht-Juristen die einzelnen Vorschriften des Denkmalschutz-Gesetzes (DSchG) verständlich erläutert.
Bereits 2019 war von Dr. Oberthür die 3., aktualisierte Fassung seines Kommentars zur Hamburgischen Bauordnung erschienen, die sich ausführlich mit den neuen, teilweise ergänzten und geänderten Vorschriften auseinandersetzt.