O & P nimmt auf Einladung der Hamburger Wohnungswirtschaft als führende Baurechtskanzlei am Bündnisgipfel des Hamburger Senats in Anwesenheit der Bundesbauministerin Geywitz teil.
Nach dem Verlauf der fast eintägigen Veranstaltung im Konferenzzentrum der BUKEA in Hamburg-Wilhelmsburg in Anwesenheit des 1. Bürgermeisters und einer größeren Zahl von Senatoren und der Bundesbauministerin Geywitz aus Berlin haben wir große Zweifel, ob der Hamburger Senat - in jedem Falle aber die Bundesregierung - die dramatische Situation erkannt hat, in die sich die Bauwirtschaft bewegt. Führende Vertreter der Hamburger Wohnungswirtschaft wie Sönke Struck als Vorsitzender der BFW Nord, Jan Petersen für die Firma August Prien Bauunternehmen oder Dr. Jan Behrendt haben alle an den Diskussionen beteiligten Entscheidungsträger des Senats und der Bundesregierung auf die Notwendigkeit sofortiger finanzieller Hilfen für die Wohnungswirtschaft hingewiesen. Der freie Mietwohnungsbau und der Bau freier Eigentumswohnungen ist praktisch zum Erliegen gekommen. Neue Projekte werden nur noch in absoluten Ausnahmefällen begonnen und nur noch die alten zu Ende geführt. Spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 werden die Zahl der Neubauten und der erteilten Baugenehmigungen kollabieren.
Während der Hamburger Senat mit seiner aktuellen Förderung sozial geförderter Wohnungsbauvorhaben mit 1 % Festzins für 30 Jahre oder wie die Landesregierung in Schleswig-Holstein mit 0,5 % für 20 Jahre noch ein bestimmtes Teilsegment des Wohnungsbaus mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt, bleibt diese Unterstützung für zukünftige nicht geförderte Mietwohnungsbauten und neue Eigentumswohnungen aus. Damit bleibt die Mittelschicht auf der Strecke und diese muss mit weiter erheblich steigenden Mieten für Bestandsgebäude rechnen.
Frau Geywitz hat deutlich gemacht, dass sie nicht gewillt ist, in den laufenden Finanzierungsverhandlungen mit dem Bundesfinanzminister die Forderungen der Hamburger Wohnungswirtschaft nach Wiederaktivierung etwa des § 10e Einkommensteuergesetz zur Mittelschichtsförderung oder einer höheren Sonderabschreibung nach § 7b ESTG für den Wohnungsneubau nachzukommen. Die Situation werde nicht so schlimm kommen, antwortete Frau Geywitz auf die dringenden Hinweise der anwesenden Vertreter, sie glaube weiter an das von Bundeskanzler Scholz formulierte Ziel von 400.000 neue Wohnungen pro Jahr.
Diese fast naiven in jedem Fall die Wirklichkeit verkennenden Antworten haben die Vertreter der Hamburger Wohnungswirtschaft bis zu den gemeinnützigen Baugenossenschaften fassungslos gemacht. Die KAIFU Nordland hat als führende Hamburger Baugenossenschaft erklärt, dass sie selbst auf eigenen Grundstücken bei aktuellen Baukosten für gerade errichtete neue Mietwohnungsbauten an Genossen einen Preis von 20,00 €/m² netto kalt pro Monat aufrufen muss.
Diese Krisensituation wird noch verschärft durch hausgemachte Probleme, wie zu lange Genehmigungszeiten für Bauanträge in Hamburg trotz eindeutig zurückgehender Antragszahlen. Auf die Aussage einiger Hamburger Bezirksamtsleiter/innen, man habe nur einen statistischen Genehmigungszeitraum von 2,7 Monaten - allerdings gerechnet vom Eingang vollständiger Unterlagen - hat der Seniorpartner der Kanzlei Oberthür & Partner, Roland Hoinka, sich in der öffentlichen Podiumsdiskussion wie folgt geäußert:
„Die Wohnungswirtschaft ist nicht interessiert daran, den Genehmigungszeitraum nach Eingang der vermeintlich vollständigen Unterlagen nach Vorstellung der Verwaltung zu erfahren, sondern uns geht es um den Genehmigungszeitraum vom Eingang des Antrags bis zur Erteilung der Genehmigung und der ist nach unseren Erkenntnissen im Durchschnitt bereits mehr als ein Jahr."
Hier wird immer wieder mit Nachforderungen gearbeitet und damit das Problem der Finanzierung freier Mietwohnungsbauten und Eigentumswohnungen noch einmal verschärft.
Für uns steht fest, dass die Wohnungswirtschaft auf die größte Krise seit zwei Jahrzehnten zuläuft.