Hamburg will private Immobilien sicherstellen – auch gegen den Willen der Eigentümer - Oberthür & Partner

Hamburg will private Immobilien sicherstellen – auch gegen den Willen der Eigentümer

Nadja Huber | Rechtsanwältin

Um Flüchtlinge unterbringen zu können, will Hamburg die Sicherstellung von privaten, leerstehenden Immobilien ermöglichen - auch wenn die Eigentümer dies nicht wollen.

Hierfür muss das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) geändert werden. Nach der Gesetzesänderung kann die Behörde zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen zur Abwehr von bestehenden Gefahren für Leib und Leben Immobilien sicherstellen, wenn diese ungenutzt sind. Eine Nutzung, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung zu vereiteln, steht dabei der Nichtnutzung gleich.

Auch wenn insbesondere gewerbliche Hallen in Anspruch genommen werden sollen, sieht der Gesetzesentwurf eine solche Einschränkung über die Immobilienart nicht vor. Damit können neben Gewerbeimmobilien auch Wohngebäude und Grundstücke betroffen sein.

Die Eigentümer haben sogar bauliche Maßnahmen zu dulden. Die Eigentümer sind angemessen zu entschädigen. Die Gesetzesänderung soll bis zum 31.03.2026 gelten.

Sollten Sie davon betroffen sein, unterstützen wir Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte auch angesichts dieser politisch angespannten Situation.

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