Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Stadtentwicklungsausschusses war unser langjähriger Partner und Mitbegründer der Kanzlei Oberthür & Partner, Rechtsanwalt Roland Hoinka, als Experte der Immobilienwirtschaft eingeladen und konnte den Bürgerschaftsabgeordneten eine Reihe von ausformulierten Vorschlägen unterbreiten, welche Gesetze und wie diese geändert werden müssen, um das von allen Seiten gewünschte neue Programm des Gebäudetyps E und einer weitgehenden Kostenreduzierung im Wohnungsbau umzusetzen. Gemeinsam mit Vertretern der Architektenkammer und der Verbände der Wohnungswirtschaft kam es am 30.11.2023 zu einer vierstündigen Anhörung der führenden Vertreter der Hamburgischen Bürgerschaft zur Umsetzung der geplanten Erleichterungen des Wohnungsbaus. Die Politik - sowohl in Hamburg als auch in Berlin - hat inzwischen erkannt, dass die neu angefangenen Wohnungsbauzahlen im Jahr 2023 bereits dramatisch eingebrochen sind und sich dies aller Voraussicht nach auch im Jahr 2024 weiter fortsetzen werde. Nach unseren Prognosen, die sich weitgehend mit den Prognosen der Immobilienwirtschaft decken, werden wir im Jahre 2024 nicht mehr die Zahl von 200.000 an neu begonnenen Wohnungen erreichen. Dies ist eine soziale und wohnungswirtschaftliche Katastrophe, auf die dringend geantwortet werden muss.
Neben allen anderen Maßnahmen, die wir bereits im Rahmen des Dialogs mit dem Bundesbauministerium angesprochen hatten, besteht ein wesentliches Element darin, gegenüber allen anderen vergleichbaren europäischen Ländern erhebliche Mehrkosten bei der Verwirklichung eines Wohnungsbaus zu senken und u. a. den sogenannten Gebäudetyp E einzuführen.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung am 30.11.2023 haben wir den Vertretern der Hamburgischen Bürgerschaft ein Papier übergeben können, in dem wir die gesetzlichen Vorschriften des Bundes und der Länder herausgearbeitet hatten, die für eine Verwirklichung dieser Ziele in jedem Fall geändert werden müssen. Dies kann teilweise die Hamburgischen Bürgerschaft selbst tun, wie die entsprechenden Regelungen der Hamburgischen Bauordnung, teilweise kann dies nur durch eine Initiative im Bundesrat gegenüber der Bundesregierung erfolgen, um die Regeln des Strafgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ändern.
Diese konkret ausformulierten Regelungsbeispiele mit unterschiedlichen Konsequenzen haben wir persönlich übergeben und sie werden diesem Artikel beigefügt. Sie können diese Vorschläge in der beigefügten Zusammenfassung lesen.
Insgesamt war der Eindruck im Rahmen dieser Anhörung, dass endlich die zwei Jahre lang gewachsenen Probleme der Wohnungswirtschaft bei den Politikern angekommen sind und konsequent und konzentriert mögliche Verbesserungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Wir halten die Umsetzung dieser Maßnahmen für zwingend erforderlich und werden regelmäßig über den Fortschritt an dieser Stelle berichten.