Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids ist ein vollständiger Bauantrag. Nach den Bauordnungen der Länder ist stets der Entwurfverfasser für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihres oder seines Entwurfs verantwortlich.
In Zusammenarbeit mit dem BFW Landesverband Nord informieren Rechtsanwältin Sabine Sievers und Rechtsanwalt Markus Wienke am 21. September 2023 von 16:00-18:00 Uhr im Rahmen eines Seminars über aktuelle Erfahrungen mit Anforderungen der Verwaltung und Rechtsprechung an vollständige, mangelfreie Bauanträge.
Eine Anmeldung ist ausschließlich über die Website des BFW-Nord möglich: https://www.bfw-nord.de/veranstaltung/seminar-der-vollstaendige-mangelfreie-bauantrag/